Wenn Sie mit Ihrem Hund,  Ihrer Katze  oder Ihrem Frettchen  (mit bis zu 5 Tieren) in Länder der EU reisen möchten, müssen Sie einen Pass nach einheitlichem Muster, den sog. Heimtierausweis, mit sich führen. 

Da dieser Pass Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden können muss, muss Ihr Vierbeiner durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im EU-Heimtierausweis eingetragen sein.

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